AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Die PAN direct GmbH & Co.KG wird vertreten durch den
Geschäftsführer Tobias Schulte, Beckumer Str. 11a, 48231 Warendorf.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und umfassen sämtliche Angebote und Vertragsverhältnisse über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen der PAN direct GmbH & Co.KG (im folgenden PAN direct oder Verkäuferin) an diese.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Andere Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn PAN direct ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
PAN direct behält sich die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für künftige Geschäfte vor.

Angebot und Vertragsschluß
Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen sowie Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden, insbesondere hinsichtlich bestimmter Eigenschaften, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Verkäuferin in Textform.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart und in Textform bestätigt werden.

Die Verkaufsangestellten der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Auf das Textformerfordernis kann nicht durch mündliche Absprache wirksam verzichtet werden.

Preise / Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Verkäuferin an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 2 Wochen ab Übermittlung des Angebotes gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Warendorf einschließlich handelsüblicher Verpackung. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort versandt, so werden die dadurch entstehenden Kosten für den Transport sowie die Transportversicherung zusätzlich berechnet.

Die Rechnungen von PAN direct sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Gewährung von Skonto erfolgt nur in individuell vereinbarten Fällen. PAN direct ist berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist PAN direct berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist PAN direct berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
PAN direct behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die betreffende Ware bereits bezahlt wurde.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, wird der Kunde PAN direct unverzüglich in Textform benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, PAN direct die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den PAN direct entstandenen Ausfall.

Der Kunde tritt für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Verkäuferin, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an PAN direct zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltswaren, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt PAN direct unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache, die dann ihrerseits als Vorbehaltsware gilt.

Liefer- und Leistungszeit, Liefervorbehalt, Verzug
Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer der Verkäuferin jene für die Ausführung des Auftrags notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat und eine etwaige vereinbarte Anzahlung bei PAN direct eingegangen ist. Zudem verlängert sich die Lieferzeit angemessen bei nicht von PAN direct zu vertretenden Umständen wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt.

Soweit PAN direct verbindlich zugesagte Fristen und Termine schuldhaft nicht einhalten kann oder sich in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Dabei ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch PAN direct oder deren Erfüllungshilfen oder gesetzliche Vertreter beruht.

Leistungsort / Versand
Der Gefahrübergang auf den Käufer erfolgt, sobald die Sendung von PAN direct an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlassen hat.

Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl nach billigem Ermessen.

PAN direct schließt vor Versand der Waren eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden ohne Verzögerung der Verkäuferin und der Transportgesellschaft anzuzeigen sowie ein schriftliches Schadensprotokoll zu erstellen. Die Verkäuferin wickelt den Schadensfall anhand des Schadensprotokolls mit der Transportversicherung ab. Die Leistungen aus der Transportversicherung kommen dem Käufer zugute. Die Verkäuferin ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.

Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Dieses gilt auch, wenn der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird. Dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Gewährleistung
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile nach Gefahrübergang zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.

Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.

Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrübergang.

Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) haftet PAN direct für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von PAN direct garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PAN direct und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Warendorf.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.